Freibeträge für Erbschafts-/ Schenkungssteuer
Zur Berechnung der persönlichen Erbschafts- / Schenkungssteuer werden persönliche Freibeträge abgezogen.
Die persönlichen Freibeträge sind wie folgt erhöht worden:
vor 2009
ab 2009
Steuerklasse I Ehegatte 307.000,00 €
500.000,00 €
Kinder 205.000,00 €
400.000,00 €
Enkel 51.200,00 €
200.000,00 €
übrige Personen
51.200,00 €
100.000,00 €
Steuerklasse II 10.300,00 €
20.000,00 €
Steuerklasse III 5.200,00 €
20.000,00 €
eingetragene Lebenspartner 5.200,00 €
500.000,00 €
Somit bleibt der Wert von "Omas Häuschen" regelmäßig steuerfrei. In einer Familie mit 2 Kindern würde im Erbfall ein Vermögen von 1.300.000,00 € steuerfrei bleiben.
Quelle . Diplom- Finanzwirt –W. Mannek, Steuerliche Immobilienbewertung nach der Reform des Bewertungs- und Erbschaftssteuerrechtes