Freibeträge für Erbschafts-/ Schenkungssteuer

Zur Berechnung der persönlichen Erbschafts- / Schenkungssteuer werden persönliche Freibeträge abgezogen.

Die persönlichen Freibeträge sind wie folgt erhöht worden:

vor 2009

ab 2009

Steuerklasse I

Ehegatte

307.000,00 €

500.000,00 €

Kinder

205.000,00 €

400.000,00 €

Enkel

51.200,00 €

200.000,00 €

übrige Personen

51.200,00 €

100.000,00 €

Steuerklasse II

10.300,00 €

20.000,00 €

Steuerklasse III

5.200,00 €

20.000,00 €

eingetragene Lebenspartner

5.200,00 €

500.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Somit bleibt der Wert von "Omas Häuschen" regelmäßig steuerfrei. In einer Familie mit 2 Kindern würde im Erbfall ein Vermögen von 1.300.000,00 € steuerfrei bleiben.

Quelle . Diplom- Finanzwirt –W. Mannek, Steuerliche Immobilienbewertung nach der Reform des Bewertungs- und Erbschaftssteuerrechtes