Tätigkeitsfelder

Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB - Bewertung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für:

  • Kauf- / Verkauf und Beleihungszwecke
  • Vermögensteilung (z.B. bei Scheidung und Erbauseinandersetzung)
  • steuerliche Bewertungszwecke (Erbschaft, Schenkung, Bilanzen)
  • Bewertung von grundstücksgleichen Rechten (wie z.B. Erbbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnungsrecht)

Beleihungswertgutachten gemäß § 12 Hypothekenbankgesetz (HBG) für:

  • Geschäfts- und Hypothekenbanken
  • Sparkassen und Genossenschaftsbanken
  • Versicherungen und Bausparkassen

Marktwertgutachten gemäß IAS 40 Richtlinie

  • Zeitwertermittlung (Fair Value) für bilanzielle Zwecke
  • Bewertung von Anlageimmobilien / Grundvermögen für die Gewinn- und Verlustrechnung
Mietwertgutachten
  • Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
  • Wohnflächenberechnung nach der zweiten Berechnungsverordnung (II. BVO)
  • sonstige Miet- und Nutzflächenermittlungen
  • Ermittlung ortsüblicher Nutzungsentgelte ( z.B. für Erholungsgrundstücke)
Bauschadensgutachten
  • Gutachten zu Baumängeln und Bauschäden
  • Beweissicherungsgutachten
  • Schadensgutachten für Versicherungen
  • Bauberatung bei Neubau und Sanierung
  • Beratung vor Baubeginn
  • baubegleitende Qualitätskontrolle
  • unterstützende Tätigkeit bei der Bauabnahme
  • Ermittlung von Bautenständen

Zeitdauer der Bearbeitung:

Für die Erstellung eines Wertgutachtens wird, sofern die erforderlichen Unterlagen vorliegen, eine Bearbeitungszeit von 2-3 Wochen eingehalten. Nach vorheriger Absprache ist auch eine kurzfristige Bearbeitungszeit möglich

Tätigkeitsbereiche

Bundesrepublik Deutschland, mit Schwerpunkt neue Bundesländer, speziell Brandenburg und Berlin