Das 1x1 des Erbens

Die Einwände des Bundesrats gegen die geplante Reform der Erbschaftsteuer sollen überprüft werden. So könnte es noch zu Änderungen für bestimmte Familienmitglieder und für Firmenerben kommen. Viele zentrale Punkte der Reform sind aber unstrittig und bringen zahlreiche Veränderungen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wie funktioniert die Erbschaftsteuer grundsätzlich?
Die Steuer richtet sich nach dem Verwandschaftsgrad zum Verstorbenen und der Höhe des Erbes. Jeder Erbe wird je nach Verwandtschaftsgrad in eine von drei Steuerklassen einsortiert. Dort hat er bestimmte Freibeträge, die er steuerfrei erben darf und bestimmte Steuersätze, mit denen er den Rest seines Erbes versteuern muss. Bei Schenkungen gelten die gleichen Regeln.

Wer sind die Gewinner der neuen Steuer-Regeln?
Zu den Nutznießern gehören vor allem nahe Verwandte. Ehegatten können künftig 500.000 Euro steuerfrei erben. Pro Kind sind künftig 400.000 Euro steuerfrei. Das sind für beide Gruppen je rund 200.000 Euro mehr als bisher. Für Enkel verdreifacht sich der Freibetrag auf 200.000 Euro. Zudem sind wie bisher Hausrat im Wert von 40.000 Euro und Gegenstände im Wert von 12.000 Euro frei. Was darüber liegt, muss weiter mit relativ moderaten Sätzen versteuert werden.

Wer sind die Verlierer?
Höhere Belastungen kommen nach bisheriger Planung auf Geschwister, Nichten, Neffen und andere entfernte Verwandte sowie auf Nicht-Verwandte zu. Alles, was über den weiter eher niedrigen Freibetrag von 20.000 Euro hinausgeht, muss nun mit 30 Prozent, bei großen Vermögen ab 13 Millionen Euro auch mit 50 Prozent versteuert werden. Bei Geschwistern und Nicht-Verwandten dürften die Regeln aber bis zur Verabschiedung der Reform im Bundestag noch etwas günstiger werden.

Was gilt künftig für vererbte Immobilien?
Künftig werden Häuser und Wohnungen mit ihrem tatsächlichen Wert zur Erbschaftsteuer herangezogen. Damit endet die Sonderstellung von Immobilien, die bisher nur mit rund der Hälfte ihres Werts veranschlagt wurden. Dass die Erbschaftsteuer-Last für ein Häuschen oder eine Eigentumswohnung nicht zu sehr ansteigt, dafür sollen künftig die höheren Freibeträge sorgen. Deutlich schlechter gestellt sind dagegen die Besitzer großer und teurer Immobilien.

Ab wann gilt die Reform?
Nach bisherigem Plan soll die Reform bis zum Sommer in Kraft treten. Ab dann gilt nur noch das neue Recht. Bis dahin und rückwirkend bis zum 1. Januar 2007 sind beide Regelungen gültig. Für alle Erbfälle in dieser Zeit kann also das jeweils günstigere Recht gewählt werden.

Wie kann ich zwischen den beiden Rechten wählen?
Seit Anfang 2007 werden laut Deutschem Steuerberater-Verband (DStV) nur noch vorläufige Erbschaftsteuer-Bescheide verschickt. Wenn die Reform in Kraft ist und günstiger ist, können Erben beim Finanzamt einen Antrag stellen, um nach neuem Recht besteuert zu werden und eventuell eine Gutschrift erhalten.

Was ist mit Schenkungen?
Auch hier wird mit Inkrafttreten der Reform vom alten auf das neue Recht umgestellt. Wer also noch Vermögen auf einen Verwandten übertragen will, sollte sich jetzt ausrechnen, nach welchen Regeln er besser fährt und eventuell die Schenkung vorziehen. Verbraucherschützer empfehlen aber, hier den Rat eines Steuerberaters oder Erbrechts-Anwalts einzuholen.

Quelle - dapd, AFP- T-Online- aktualisiert 05.05.2011