Honorare

 

Honorar für Wertermittlungsgutachten:

  • Die Höhe des Honorares für Wertermittlungsgutachten ergibt sich aus der Honorartabelle des § 34 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit Stand vom 01. Januar 2002

          Auszug aus der HOAI, Honorartafel gemäß § 34 Abs.1

  • zusätzlich werden gemäß § 7 Abs. 1,2,3 HOAI folgende Nebenkosten entsprechend Aufwand abgerechnet:
    • 0,60 €/km Fahrtkosten oder bezahlte Fahrtpreise
    • 3,00 €/Textseite
    • 0,15 €/Kopie DIN A4 s/w
    • Farbfotos 2,50 €/Fotoseite
    • Telefon, Porto, Bindematerial u.a
    • öffentliche Gebühren (z.B. von Ämtern) und sonstige Kosten nach Ist-Aufwand
    • ggf. Tage- und Abwesenheitsgeld nach Reisekostenordnung sowie Übernachtungskosten.

Honorar für Beratungsleistungen, Bauschadens- und Mietwertgutachten:

  • Die Höhe des Honorares für Beratungsleistungen, Bauschadens- und Mietwertgutachten sowie für sonstige gutachterliche Tätigkeiten berechnet sich gemäß § 6 Abs. 1 und 2 HOAI als Zeithonorar entsprechend Aufwand.

          Auszug aus der HOAI, § 6

  • Nebenkosten werden gemäß § 7 Abs. 1,2,3 HOAI entsprechend den oben genannten Angaben  abgerechnet:

Sonstige Honorarvereinbarungen:

Alternativ können je nach Objektart und Objektumfang auch folgende Honorarvarianten vereinbart werden:

  • Honorar nach § 34 HOAI minus 30 % für überschlägige Wertermittlungen zum Beispiel nach Vorlagen von Banken und Versicherungen
  • Honorar nach § 34 HOAI minus 20 % bei Verkehrswertermittlungen nur unter Heranziehung des Sachwertes oder Ertagswertes
  • Abrechnung auf Grundlage des § 6 HOAI zum Beispiel bei Objekten mir stark verschlissener Altsubstanz
  • Pauschalhonorar nach Vereinbarung zum Beispiel bei Portfoliobewertungen
  • Nebenkosten werden jeweils gemäß § 7 Abs. 1,2,3 HOAI entsprechend den oben genannten Angaben abgerechnet:

Die oben genannten Honorar- und Nebenkosten sind Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zur Zeit 19 %.