Honorare
Honorar für Wertermittlungsgutachten:
- Die Höhe des Honorares für Wertermittlungsgutachten ergibt sich aus der Honorartabelle des § 34 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit Stand vom 01. Januar 2002
Auszug aus der HOAI, Honorartafel gemäß § 34 Abs.1
- zusätzlich werden gemäß § 7 Abs. 1,2,3 HOAI folgende
Nebenkosten entsprechend Aufwand abgerechnet:
- 0,60 €/km Fahrtkosten oder bezahlte Fahrtpreise
- 3,00 €/Textseite
- 0,15 €/Kopie DIN A4 s/w
- Farbfotos 2,50 €/Fotoseite
- Telefon, Porto, Bindematerial u.a
- öffentliche Gebühren (z.B. von Ämtern) und sonstige Kosten nach Ist-Aufwand
- ggf. Tage- und Abwesenheitsgeld nach Reisekostenordnung sowie Übernachtungskosten.
Honorar für Beratungsleistungen, Bauschadens- und Mietwertgutachten:
- Die Höhe des Honorares für Beratungsleistungen, Bauschadens- und Mietwertgutachten sowie für sonstige gutachterliche Tätigkeiten berechnet sich gemäß § 6 Abs. 1 und 2 HOAI als Zeithonorar entsprechend Aufwand.
- Nebenkosten werden gemäß § 7 Abs. 1,2,3 HOAI entsprechend den oben genannten Angaben abgerechnet:
Sonstige Honorarvereinbarungen:
Alternativ können je nach Objektart und Objektumfang auch folgende Honorarvarianten vereinbart werden:
- Honorar nach § 34 HOAI minus 30 % für überschlägige Wertermittlungen zum Beispiel nach Vorlagen von Banken und Versicherungen
- Honorar nach § 34 HOAI minus 20 % bei Verkehrswertermittlungen nur unter Heranziehung des Sachwertes oder Ertagswertes
- Abrechnung auf Grundlage des § 6 HOAI zum Beispiel bei Objekten mir stark verschlissener Altsubstanz
- Pauschalhonorar nach Vereinbarung zum Beispiel bei Portfoliobewertungen
- Nebenkosten werden jeweils gemäß § 7 Abs. 1,2,3 HOAI entsprechend den oben genannten Angaben abgerechnet:
Die oben genannten Honorar- und Nebenkosten sind Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zur Zeit 19 %.